§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.
3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung unseres Sortiments in unseren jeweils aktuellen Katalogen, Prospekten etc. stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.
2. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. An dieses Angebot ist er 6 Wochen gebunden. Das Angebot wird angenommen durch von uns erteilte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Waren.
§ 3 Preise
1. Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Die in Katalogen, Prospekten etc. angegebenen Preise sind freibleibend;Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Fracht- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
§ 4 Lieferung
1. Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Sollten wir dennoch in Lieferverzug geraten, hat der Kunde zunächst zur Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen.
2. Bei Abrufaufträgen ohne bestimmte Vereinbarung über den Zeitpunkt des Abrufs, ist der Kunde verpflichtet, die Waren binnen 12 Monaten vollständig abzunehmen; gerechnet ab Bestelldatum der Waren.
§ 5 Transportgefahr
1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung,hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen innerhalb von 5 Tagen nach deren Erhalt mit Angaben über Beschädigungsart und -grund gemeldet werden.
2. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung. Das gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung der Waren.
§ 6 Zahlung
1. Wir liefern:
– vorbehaltlich der Vereinbarung einer abweichenden Regelung
– nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder gegen Nachnahme.
Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information des Kunden.
2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall besteht Berechtigung zur Verzinsung nach gesetzlichem Zinssatz.
4. Ruft der Kunde von uns bereitgestellte Ware nicht ab, ist er verpflichtet, ab Zugang der Versandbereitstellungsanzeige gem. 6. 3 Verzugszins zu zahlen.
5. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß der nachfolgenden Ziffer auf den Käufer auch tatsächlich übergehen.
3. Der Kunde tritt hiermit alle etwaigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.
4. Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen endet mit dem Widerruf durch uns, insbesondere bei nachhaltiger Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beauftragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
5. Der Kunde ist ermächtigt, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse.
In diesem Fall sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschriften der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten etc. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
7. Die o. g. Abtretung des Kunden wird durch uns angenommen.