Friedrich-Engels-Straße 12, 51545 Waldbröl, Deutschland
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AGB

§ 1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.

3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Darstellung unseres Sortiments in unseren jeweils aktuellen Katalogen, Prospekten etc. stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.

2. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. An dieses Angebot ist er 6 Wochen gebunden. Das Angebot wird angenommen durch von uns erteilte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Waren.

§ 3 Preise

1. Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Die in Katalogen, Prospekten etc. angegebenen Preise sind freibleibend;Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3. Fracht- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

§ 4 Lieferung

1. Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Sollten wir dennoch in Lieferverzug geraten, hat der Kunde zunächst zur Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen.

2. Bei Abrufaufträgen ohne bestimmte Vereinbarung über den Zeitpunkt des Abrufs, ist der Kunde verpflichtet, die Waren binnen 12 Monaten vollständig abzunehmen; gerechnet ab Bestelldatum der Waren.

§ 5 Transportgefahr

1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung,hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen innerhalb von 5 Tagen nach deren Erhalt mit Angaben über Beschädigungsart und -grund gemeldet werden.

2. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung. Das gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung der Waren.

§ 6 Zahlung

1. Wir liefern:

– vorbehaltlich der Vereinbarung einer abweichenden Regelung

– nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder gegen Nachnahme.

Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information des Kunden.

2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.

3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall besteht Berechtigung zur Verzinsung nach gesetzlichem Zinssatz.

4. Ruft der Kunde von uns bereitgestellte Ware nicht ab, ist er verpflichtet, ab Zugang der Versandbereitstellungsanzeige gem. 6. 3 Verzugszins zu zahlen.

5. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum.

2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß der nachfolgenden Ziffer auf den Käufer auch tatsächlich übergehen.

3. Der Kunde tritt hiermit alle etwaigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.

4. Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen endet mit dem Widerruf durch uns, insbesondere bei nachhaltiger Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beauftragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.

5. Der Kunde ist ermächtigt, so lange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse.

In diesem Fall sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschriften der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten etc. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

7. Die o. g. Abtretung des Kunden wird durch uns angenommen.

§ 8 Werkzeuge und Schutzrechte

1. Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben in unserem Eigentum; dies gilt auch, wenn der Kunde die Herstellungskosten übernimmt.

2. Die Vorhaltung der Werkzeuge und Vorrichtungen erfolgt mind. 12 Monate nach zuletzt erfolgter Lieferung.

3. Bei Herstellung von Produkten nach Zeichnungen, Modellen und Mustern des Kunden, gewährleistet dieser, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns unter Gewährung einer angemessenen Vorschusszahlung  für Rechtsverfolgungskosten von Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Toleranzen / Maß- und Gewichtsangaben / Qualitätsanforderungen

1. Wir behalten uns vor, Produktveränderungen, die aus unserer Sicht einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.

2. Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten, Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte. Konstruktionsänderungen und unerhebliche Abweichungen von der Qualität und Ausführung der Produkte, die durch Materialien oder technische Gründe bedingt sind, bleiben vorbehalten.

3. Technische Angaben und Qualitätsanforderungen gelten gemäß unserem technischen Katalog in seiner jeweils letzten gültigen Fassung.

§ 10 Warenrückgabe

Die Rückgabe von Ware an uns ist nur nach folgenden Kriterien möglich:

• Rücknahme nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zusage unsererseits

• Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung des Kunden

• Nur unbeschädigte Ware in Originalverpackung (keine Beschläge, die schon montiert waren)

• Keine Sonderanfertigungen oder Sonderfarben

• Keine Glaselemente

• Ware nicht älter als 4 Wochen nach Lieferung

• Für zurückgegebene Waren wird eine Wiedereinlagerungsgebühr fällig

• Wiedereinlagerungsgebühr 10 % des Warenwertes, mindestens 35,00 EUR netto pro Sendung.

§ 11 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgngigmachung des Vertrages verlangen.

3. Die Waren sind unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

4. Die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 CE Kennzeichnung und gesetzliche Bestimmungen zur Nutzung unserer Produkte

1. Diverse Normvorschriften auch im Rahmen der CE Kennzeichnung gelten für Gesamt-Produkte, in der Regel aus Glas für die unsere nur ein Teil darstellt

2. Wir versichern die Eignung unserer Produkte dann und nur dann, wenn sie gemäß Normen und unseren Vorgaben zur Herstellung des gesamten Elements verbaut werden. Es dürfen ausschließlich nur Teile von uns oder von uns zugelassene Zubehörteile verwendet werden.

3. Der Kunde versichert, dass er unsere Produkte nur von zugelassenem Fachpersonal unter Berücksichtigung unserer technischen Angaben montieren lässt und übernimmt die Haftung dafür. Bei Nichtbeachtung erlischt unsererseits jegliche Gewährleistung.

§ 13 Technische Richtlinien, QS Standards und Gewährleistungsstandards

Es gelten die Angaben unseres Technik Katalogs auch zu den Beurteilungen der Oberflächen, des Materials, des Einbaus etc. Dies ist Bestandteil des Liefervertrages.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen für Verträge zum internationalen Warenverkauf (CSIG) findet keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Landgericht Bonn.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.

 

KL megla Germany GmbH, Waldbröl, Deutschland